Das Technische Hilfswerk (THW)

Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Die Arbeit des THW ist seit dem 29. Juli 2009 gesetzlich geregelt.

Am 16. September 1950 erhielt Otto Lummitzsch den schriftlichen Auftrag des damaligen Bundesinnenministers Gustav Heinemann, mit der Aufstellung eines zivilen Ordnungsdienstes zu beginnen. Otto Lummitzsch wurde nach der Gründung des THW auch dessen erster Direktor. Seit dem 16. Mai 2006 wird die Bundesanstalt von Präsident Albrecht Broemme geführt. Mehr als 80.000 ehrenamtliche Helfer, davon rund 40.000 aktive, unterstützen die Arbeit des THW, das etwa 800 hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt.

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk hat ihren Hauptsitz mit allen Leitungsgremien in Bonn. Das THW wird als Bundesanstalt aus Mitteln des Bundes finanziert. Der THW-Etat gemäß Haushaltsplan lag im Jahr 2008 bei 135 Millionen Euro pro Jahr.

Das THW gliedert sich in 8 Landesverbände (LV), 66 Geschäftstellen (GSt) und 668 Ortsverbände (OV) Die Bundesanstalt verfügt zu dem über zwei eigene Ausbildungsschulen und ein eigenes Logistiklager.

Die Helfer bilden in Gruppen so genannte Technische Züge, von denen das THW bundesweit 810 unterhält. Ein Technischer Zug besteht aus vierzig aktiven Helfern und 20 Reservisten und umfasst einen Führungstrupp, zwei Bergungsgruppen sowie mindestens eine Fachgruppe. Die Ausstattung ist bundesweit einheitlich organisiert. In jedem der Geschäftsführerbereiche ergänzen sich die Komponenten der Ortsverbände so, dass das gesamte Einsatzspektrum des THW im ganzen Bundesgebiet verfügbar ist und seine Spezialisten immer dort sind, wo es notwendig ist.